Belegverpflichtungen (§§ 8, 11)

1. Allgemein gilt: 

Achtung, nach EF.1 (Gy: 10.1) kann nicht mehr in ein neues Fach eingestiegen werden (Ausnahme: Literatur in Q1 (Gy: 11)), in EF.1 (Gy: 10.1) müssen also alle Fächer schon gewählt sein, die in den Jahrgangsstufen Q.1 (Gy: 11) und Q2 (Gy: 12) oder für die Abiturprüfung gewünscht sind! Dementsprechend muss man bei der Wahl der Fächer in EF.1 (Gy: 10.1) schon die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer im Auge haben.

Man muss bis zum Abitur mindestens 102 Wochenstunden belegt haben, das sind pro Jahr in der Oberstufe durchschnittlich 34 Wochenstunden. Dabei ist ab dem Abiturjahrgang 2016 darauf zu achten, dass sowohl in der Einführungsphase als auch in der Qualifikationsphase jeweils im Schnitt 34 Wochenstunden belegt werden, eine Verrechnung zwischen E-Phase und Q-Phase nicht möglich ist.

Ungefährer Überblick, unter Berücksichtigung der Besonderheiten am GaW, Einzelheiten siehe weiter unten: 

Zusätzlich muss erreicht werden, dass bis zum Abitur 102 Wochenstunden belegt werden, das sind in jeder Phase (E-Phase und O-Phase) durchschnittlich 34 Wochenstunden.

In der Einführungsphase nutzt man dazu einen 11. Grundkurs und/oder bis zu 2 Vertiefungsfächer. In der Qualifikationsphase muss man in mindestens einem Jahr neben den 2 Leistungskursen 8 Grundkurse belegen, weitere Stunden erbringen gegebenenfalls ein Projektkurs und evtl. Vertiefungsfächer, davon allerdings höchstens insgesamt 2 Kurse währen der gesamten Orientierungsphase.


2. Einführungsphase (EF/ EPh; Gy: Jgst. 10)

a)

In der Einführungsphase müssen zunächst 10 Grundkurse gelernt ( "belegt")  werden.

Kurse mit der Note 6 gelten als nicht belegt! Das hat, wenn das entsprechende Fach in die Versetzungsentscheidung eingehen muss, die Wiederholung zur Folge.

Die 10 Grundkurse teilen sich folgendermaßen auf:

  1. Deutsch
  2. Eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache, evtl. mehr. Genaueres dazu bei den Erläuterungen zur Fremdsprachenbelegung.
  3. Kunst oder Musik
  4. Ein gesellschaftswissenschaftliches Fach
  5. Mathematik
  6. Eine Naturwissenschaft im engeren Sinne ( Biologie, Chemie oder Physik )
  7. Religionslehre oder das Ersatzfach Philosophie. Ist Philosophie schon das Fach aus 4., so muss ein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach gewählt werden.
  8. Sport (bei längerer Sportbefreiung ist ein Ersatzkurs für Sport nötig)
  9. Eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes.

Zu diesen 9 Kursen kommt  1 Kurs nach Wahl, um die Pflichtbelegung von 10 Kursen zu erfüllen.
Bis auf die Kurse in den in der Jahrgangsstufe EF neu einsetzenden Fremdsprachen sind alle Kurse der EF  3-stündig.

 

b)

10 Grundkurse ergeben zusammen 30 - 31 Wochenstunden. 

Um auf das erforderliche Stundenvolumen von 34 Wochenstunden zu kommen, sind ein 11. Grundkurs und/oder bis zu 2 Vertiefungsfächer nötig.

 

3. Qualifikationsphase (Q1 (Gy: 11) und Q2 (Gy: 12))

a)

Was ist in den Jahrgangsstufen Q1 (Gy: 11) und Q2 (Gy: 12) zu lernen?

Aus den in der Jahrgangsstufe EF (Gy: 10) gelernten Fächern zunächst 2 LK und mindestens 7 GK 

Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt!

  1. Aufgabenfeld I:
    1. Deutsch bis Q2.2 (Gy: 12.2)
    2. Eine aus der SI fortgeführte Fremdsprache oder eine in 10 neu begonnene Fremdsprache          ( diese mindestens 4-stündig ) bis Q2.2 (Gy: 12.2)
    3. Wer in der SI nur eine Fremdsprache gelernt hat, der muss eine in EF (Gy: 10) neu begonnene Fremdsprache bis Q2.2 (Gy: 12.2)   4-stündig lernen.
    4. Mindestens 2 aufeinander folgende GK in Kunst oder Musik oder Literatur
  2. Aufgabenfeld II:
    1. Ein aus der EF (Gy: 10) fortgeführtes gesellschaftswissenschaftliches Fach bis Q2.2 (Gy: 12.2)
    2. Pflicht-Zusatzkurse, i.d.R. in Q2.1 und Q2.2 (Gy: 12.1 und 12.2)

      Wer dies 3-5-stündig lernt:

      muss dies im Pflicht-Zusatzkurs lernen:

      Geschichte

      Sozialwissenschaften

      Sozialwissenschaften

      Geschichte

      weder Geschichte noch Sozialwissenschaften

      Sozialwissenschaften und Geschichte

      Die Pflichtzusatzkurse können durch Lernen des entsprechenden Fachs bis mindestens Q1.2 (Gy: 11.2) ersetzt werden.
  3. Aufgabenfeld III:
    1. Mathematik bis Q2.2 (Gy: 12.2)
    2. Ein aus EF (Gy: 10) fortgeführtes naturwissenschaftliches Fach i.e.S. (Ph, Bi, Ch) bis Q2.2 (Gy: 12.2)
  4. Religionslehre oder Ersatzfach in mindestens 2 Kursen. Ist Philosophie schon das fortgeführte gesellschaftswissenschaftliche Fach aus II.1., so muss ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld II gewählt werden.
  5. Sport bis Q2.2 (Gy: 12.2) ( bei längerer Sportbefreiung ist ein Ersatzkurs für Sport nötig )
  6. Eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes bis Q2.2 (Gy: 12.2), hier ist auch Informatik möglich.

 

b) 2 Leistungskurse  und 7 Grundkurse ergeben zusammen 31 - 32 Wochenstunden. Um auf die erforderliche Wochenstundenzahl von durchschnittlich 34 Wochenstunden zu kommen, muss in mindestens einem Jahr, im Regelfall in 2 Jahren  der Q-Phase ein 8. GK belegt werden.

Es kann sich empfehlen, Religionslehre (oder Ersatzfach Philosophie) und Kunst bzw. Musik bis Q2.2 (Gy: 12.2) durchzubelegen, bei Literatur ist dies nicht möglich. Auch die Belegung von Geschichte bzw. Sozialwissenschaften in der gesamten Qualifikationsphase (nach vorheriger Belegung in der Einführungsphase) statt des Lernens von Geschichte bzw. Sozialwissenschaften in den Pflichtzusatzkursen sollte überlegt werden.

 

Ein Projektkurs bringt nur in der Jahrgangsstufe Q1 (Gy: 11)    2 weitere Wochenstunden. In der gesamten Qualifikationsphase sind - je nach Angebot der Schule - maximal 2     2-stündige Halbjahrskurse in einem Vertiefungsfach möglich. Vertiefungsfächer sind von ihrer Idee her allerdings eher in der Einführungsphase sinnvoll.