Erläuterungen zur Fremdsprachenbelegung bis zum Abitur (§§ 8, 11, 28, 29)
- Wer in der Sekundarstufe I eine 2. Fremdsprache mindestens 4 Schuljahre
lang gelernt hat, der hat folgende Möglichkeiten, seine
Fremdsprachenbelegungspflichten zu erfüllen:
- Er lernt eine seiner schon in der Sekundarstufe I gelernten
Fremdsprachen bis zum Abitur weiter.
- Er lernt eine seiner schon in der Sekundarstufe I gelernten
Fremdsprachen nur bis mindestens EF.2 (Gy: 10.2) und lernt zusätzlich
von EF.1 bis Q2.2 (Gy: 10.1 bis 12.2) eine in der Einführungsphase
neu einsetzende Fremdsprache (z.B. Spanisch, Lateinisch, Russisch,
...) mindestens 4-stündig.
- Wer in der Sekundarstufe I keine 2. Fremdsprache gelernt hat, der muss die
aus der Sekundarstufe I fortgesetzte Fremdsprache mindestens bis EF.2 (Gy:
10.2) lernen und zusätzlich von EF.1 bis Q2.2. (Gy: 10.1 bis
12.2) eine in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache (z.B.
Spanisch, Lateinisch, Russisch, ...) mindestens 4-stündig lernen.
- Wer in der Sekundarstufe I seine 2. Fremdsprache erst ab der 8.
Klasse gelernt hat, der hat folgende Möglichkeiten, seine
Fremdsprachenbelegungspflichten zu erfüllen:
- Er lernt seine schon ab der 5. Klasse gelernte Fremdsprache bis Q2.2
(Gy: 12.2) und die ab der 8. Klasse gelernte Fremdsprache bis mindestens
EF.2 (Gy: 10.2).
- Er lernt seine ab der 8. Klasse gelernte Fremdsprache bis Q2.2 (Gy:
12.2).
- Er lernt eine seiner schon in der Sekundarstufe I gelernten
Fremdsprachen nur bis mindestens EF.2 (Gy: 10.2) und lernt zusätzlich
von EF.1 bis Q2.2.(Gy: 10.1 bis 12.2) eine in der Einführungsphase neu
einsetzende Fremdsprache (z.B. Spanisch, Lateinisch, Russisch,
...) mindestens 4-stündig.