Vertiefungsfächer (§ 8(4), VV8.4, § 11(1), VV 13.1, VV 6.1)

  1. Vertiefungsunterricht dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen insbesondere in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Er dient häufig zur Förderung bei Leistungsdefiziten, kann aber auch auf allen Leistungsniveaus fördern.

  2. Der Schwerpunkt des Vertiefungsunterrichts liegt in der Einführungsphase, dort kann ein Schüler pro Halbjahr bis zu 2 2-stündigeVertiefungskurse belegen. In der gesamten Qualifikationsphase kann man dagegen insgesamt höchstens 2 Vertiefungskurse belegen.

  3. Vertiefungskurse können zum Abdecken der Belegungspflicht (Stundenzahl) genutzt werden, können aber nicht für die Versetzung oder zum Einbringen der Leistung für das Abitur verwendet werden.
  4. Schülerinnen und Schüler erhalten in geeigneter Form im Verlauf des Vertiefungsunterrichts Rückmeldungen über den jeweils erreichten individuellen Lernfortschritt. Die Teilnahme am Unterricht in den Vertiefungsfächern wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.
  5. Die Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis aufgenommen.
  6. Wer eher leistungsstark ist, hat durch die Belegung von vielen Grundkursen in der Einführungsphase mehr Auswahlmöglichkeiten für die Qualifikationsphase. Vertiefungsfächer können dagegen helfen, bei Leistungsproblemen in der Oberstufe besser Fuß zu fassen.