Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe und Vorversetzung (§ 2)

Im Regelfall braucht man 3 Jahre, um nach Abschluss der 9. Klasse zum Abitur zu gelangen. Bei guten Leistungen am Ende der 8. Klasse oder in der 9. Klasse kann man die Jahrgangsstufe EF (Gy: 10) überspringen (Vorversetzung) und kommt in der Mindestzeit von 2 Jahren zum Abitur. Dagegen darf man höchstens 4 Jahre in der Oberstufe verbringen: Wenn man nach diesen 4 Jahren die Zulassung zur Abiturprüfung nicht geschafft hat oder wenn nach 3,5 Jahren in der Oberstufe klar ist, dass die Zulassung zu Abiturprüfung nach 4 Jahren Oberstufe nicht mehr zu erreichen sein wird, dann muss man die gymnasiale Oberstufe verlassen. Wird man innerhalb der Höchstverweildauer von 4 Jahren zur Abiturprüfung zugelassen und besteht diese nicht, so kann man noch ein weiteres Jahr in der Q2 (Gy: 12) lernen und nach einer Gesamtdauer von maximal 5 Jahren die Abiturprüfung einmal wiederholen.

Folgende Vorversetzungen können beantragt werden:

Die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 (Gy: 11 und 12) müssen voll durchlaufen werden.

Voraussetzung für die Vorversetzung sind gute Leistungen im Zeugnis des zuletzt besuchten Schulhalbjahres: In Deutsch, Mathematik, der 1. Fremdsprache, der 2. Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft muss je mindestens eine 2 erreicht sein, in den übrigen Fächern überwiegend gute Leistungen. Würde im übersprungenen Schuljahr die Anwartschaft für das Latinum erreicht, so müssen die  Schülerinnen und Schüler die Bedingungen für das Latinum zusätzlich nachweisen, z.B. durch eine zentral gestellte Prüfung.

Bei Vorversetzung aus 9.2 nach Q1.1 (Gy: 11.1) gibt es die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) frühestens am Ende von Q1.2 (Gy: 11.2). 

Eine durch Vorversetzung übersprungene Jahrgangsstufe wird nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet, wohl aber die Dauer des Auslandaufenthaltes von jemandem, der in die Q1 (Gy: 11) vorversetzt wurde.