Wann wird die Zulassung zur Abiturprüfung ausgesprochen? (§§ 30-31)

Am Ende der Q2.2 (Gy: 12.2) wird zugelassen, wer unter Berücksichtigung der einzubringenden Kurse die Bedingungen für Block I erfüllt. Das bedeutet im Einzelnen: 

  1. Kein Kurs darf 0 Punkte haben. 

  2. Das Ergebnis EI in Block I muss mindestens 200 Punkte betragen. Dies wird erreicht, wenn im Schnitt jeder Kurs mindestens 5 Punkte hat. 

  3. Die Anzahl der Defizite (Kursergebnisse mit 4 Punkten oder weniger, also Note ausreichend minus oder schlechter) muss begrenzt sein: 

    a) Es dürfen maximal 3 LK-Defizite auftauchen. 

    b) Die Anzahl der insgesamt erlaubten Defizite (LK-Defizite und GK-Defizite zusammen) hängt von der Anzahl der eingebrachten Kurse ab:

          i) bei Einbringung von 35-37 Kursen (also 27 bis 29 Grundkursen) maximal 7 Defizite (GK-Defizite und LK-Defizite zusammen) 

         ii) bei Einbringung von 38-40 Kursen (also 30 bis 32 Grundkursen) maximal 8 Defizite (GK-Defizite und LK-Defizite zusammen).

Wer nicht zugelassen wird kann das letzte Jahr der Q-Phase (Gy:  12) wiederholen, sofern dadurch die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe nicht überschritten wird. Er steigt sofort in die laufende Q1.2 (Gy: 11.2) ein; die alten Noten aus Q2 (Gy: 12) werden unwirksam.

Vor der Zulassungsentscheidung kann man, wenn dadurch die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe nicht überschritten wird,  nach § 23 den Antrag stellen, von der Abiturprüfung zurückzutreten. Wenn die Jahrgangsstufenkonferenz dem Antrag zustimmt (das wird sie tun, wenn die Abiturprüfung voraussichtlich erfolglos sein wird), wird das letzte Jahr der Q-Phase  (Gy: 12) wiederholt. Dazu steigt man sofort in die laufende Q1.2 (Gy: 11.2) ein. Die alten Noten aus Q2 (Gy: 12) werden unwirksam.

Ein Rücktritt von der Abiturprüfung nach der Zulassung wird als nicht bestandene Abiturprüfung gewertet. Die Abiturprüfung kann man aber nur einmal wiederholen.