Sekundarstufe I: Mathematik

Grundlage der Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler sind die erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Eine Sonderrolle kommt den „zentralen Lernstandserhebungen“ in Jahrgang 8 zu: die Beurteilung fließt nicht mit in die Zeugnisnote ein.

Beurteilungsbereich Klassenarbeiten

Klassenarbeiten dienen der schriftlichen Überprüfung von Lernergebnissen. Sie sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht erworbene Sachkenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können ( Kernlehrplan für das Gymnasium Sekundarstufe I in NRW – Mathematik, im weiteren abgekürzt mit KLP-I ). Die Schülerinnen und Schüler bekommen in der Regel spätestens eine Woche vorher den angesetzten Termin mitgeteilt.
Die Aufgabenstellungen sollen verständlich formuliert und die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. Schriftliche Arbeiten dürfen sich nicht auf Reproduktion beschränken. Sukzessive sollen sie Aufgaben enthalten, bei denen es um Begründungen, die Darstellung von Zusammenhängen, Interpretationen und kritische Reflexion geht. Es sind ebenfalls Aufgaben einzubeziehen, bei denen nicht von vornherein ein eindeutiger Lösungsweg feststeht, sondern bei denen Schülerinnen und Schüler individuelle Lösungs- und Gestaltungsideen einbringen können (vgl. KLP-I).

Anzahl und Dauer
In den Jahrgangsstufen 5 – 7 werden pro Halbjahr drei schriftliche Arbeiten geschrieben, in der Jahrgangsstufe 8 im 1.Halbjahr drei und im 2.Halbjahr zwei, allesamt im Umfang von je einer Schulstunde. Im 2. Halbjahr von Jahrgangsstufe 8 reduziert sich die Anzahl auf zwei, da dort die zentrale Lernstandserhebung durchgeführt wird.
In der Jahrgangsstufe 9 werden pro Halbjahr zwei schriftliche Arbeiten geschrieben im Umfang von bis zu zwei Schulstunden.
Die Lehrerin / der Lehrer sorgt dafür, dass die Klassenarbeitstermine möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden.

Bewertung
Grundsätzlich sind alle Aufgaben und Teilaufgaben einer Klassenarbeit bei der Korrektur mit Punkten zu versehen. Diese Punkteverteilung ergibt für die Schülerinnen und Schüler ein transparentes Bewertungsschema, dass ihnen bei der Rückgabe der Klassenarbeit erläutert wird. Abgesehen von der fachlichen Richtigkeit wird auch die äußere Form der Darstellung sowie die sprachliche Richtigkeit und nach Maßgabe der Lehrerin / des Lehrers auch das Vorliegen eines Klassenarbeitsheftes bei der Bewertung mit berücksichtigt. Werden annähernd 50% der Gesamtpunktzahl erreicht, wird die Note „ausreichend“ erteilt. Darüber und darunter werden die Notenbereiche etwa äquidistant eingeteilt.

Rückgabe
Die Klassenarbeit wird im Unterricht so nachbesprochen, dass die Schülerinnen und Schüler zu den Aufgaben mögliche richtige Lösungswege dargestellt bekommen und so eine Berichtigung angefertigt werden kann. Ob die Klassenarbeit von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist, entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer nach eigenem Ermessen.
Zur Gewährleistung der Leistungsanforderungen finden in Jahrgangsteams Absprachen statt, in einigen Jahrgängen werden identische Klassenarbeiten geschrieben.
Sollte sich abzeichnen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die vorgegebenen Standards nicht erreichen kann, so kann er an schulinternen Fördermaßnahmen teilnehmen.

Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit

In diesem Beurteilungsbereich sind alle Leistungen zu bewerten, die neben den Klassenarbeiten erbracht werden. Er umfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einbringen. Diese Beiträge umfassen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bindung an die jeweilige Unterrichtseinheit. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen (KLP – I).

Im Einzelnen ergeben sich z.B. die folgenden Beurteilungsbereiche:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch, z.B. Lösungsvorschläge, Weiterentwicklung von Ideen, Fortführung von Lösungsansätzen, Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen, Bewertung von Ergebnissen, weiterführende Fragen,
  • entsprechende Leistungen im Rahmen von Einzel- und Partnerarbeiten sowie Gruppenarbeiten zuzüglich der notwendigen kooperativen Leistungen wie Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit,
  • Referate,
  • korrekte mathematische Darstellung und Fachsprache, Klarheit der Gedankenführung, Grad der Selbstständigkeit und Komplexität,
  • das Einbringen von Hausaufgaben mit nachvollziehbaren Lösungswegen ( bzw. bei Verständnisschwierigkeiten werden Ansätze, Skizzen und Lösungsversuche notiert ),
  • ggf. kurze, schriftliche Überprüfungen,
  • Stationenlernen, Lernzirkel, Wochenplan, Erstellung von Portfolios, u.a.

Die Leistungsbewertung orientiert sich in der Regel an folgenden Kriterien:

Sehr gute Leistungen
Sehr gute, umfangreiche und produktive Beiträge, die über die Reproduktions- und Transferebene hinausgehen unter sicherer Verwendung der Fachsprache, sehr kontinuierliche, ausgezeichnete Mitarbeit, die eigenständige, kreative und alternative Lösungswege aufzeigt, Stundenverläufe werden in ihrer Struktur detailliert erfasst und wiedergegeben sowie umfassend reflektiert und führen zu diskussionsfördernden Beiträgen, die den Lernprozess der Lerngruppe in besonderem Maße vorantreiben, Fähigkeit, eigene Lösungswege strukturiert und für andere nachvollziehbar darzustellen und damit den Lernprozess der Mitschüler voranzubringen, umfassende Stundenvor- und nachbereitung, weitgehend selbstständige Strukturierung des eigenen Lernprozesses.

Gute Leistungen
Gute Beiträge auf reproduktiver Ebene sowie Transferleistungen unter angemessener Verwendung der Fachsprache, kontinuierlich gute Mitarbeit, Stundenverläufe werden in ihrer Struktur erfasst und wiedergegeben sowie reflektiert und führen zu diskussionsfördernden Beiträgen, die den Lernprozess der Gruppe vorantreiben, setzt sich eigenständig mit Übungsaufgaben auseinander und benötigt keine Lösungshinweise, das Einbringen der gewissenhaft angefertigten Hausaufgaben.

Befriedigende Leistungen
Regelmäßige Beteiligung auf reproduktiver Ebene unter Verwendung der Fachsprache, Stundenverläufe werden reorganisiert und teilweise reflektiert, setzt sich mit Übungsaufgaben auseinander und benötigt selten Lösungshinweise, regelmäßiges Anfertigen und angemessenes Einbringen der Hausaufgaben.

Ausreichende Leistungen
Gelegentliche Beteiligung auf rein reproduktiver Ebene mit fachlichen Ungenauigkeiten, Stundenverläufe können nur ansatzweise reorganisiert und reflektiert werden, setzt sich mit Übungsaufgaben auseinander und benötigt Lösungshinweise, überwiegend vorhandene Hausaufgaben, die teilweise angemessen eingebracht werden.

Mangelhafte Leistungen
Kein Melden, Beteiligung höchstens auf Nachfrage und dabei überwiegend keine verwertbaren Beiträge, große fachliche Ungenauigkeiten, Stundenverläufe können nicht reproduziert und reflektiert werden, keine große Bereitschaft, sich ernsthaft mit Übungsaufgaben auseinanderzusetzen, überwiegend nicht eingebrachte Hausaufgaben.

Ungenügende Leistungen
Die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können, die Bereitschaft einer Leistungserbringung fehlt.