Sekundarstufe I: Religionslehre

Fachspezifische Kompetenzen

Der evangelische Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach. Dies bedeutet, dass das Fach wie jedes andere Fach auch benotet wird und dass es versetzungsrelevant ist. In der Sekundarstufe I werden im Fach keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Note ergibt sich daher wesentlich aus der aktiven Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht.
Da der evangelische Religionsunterricht keine spezifische Glaubenshaltung voraussetzt oder einfordert, erfolgt die Leistungsbewertung im Religionsunterricht unabhängig von den persönlichen Glaubensüberzeugungen der Schülerinnen und Schüler. Wie in anderen Unterrichtsfächern auch werden im Religionsunterricht neben den Inhalten auch Methoden, Arbeitstechniken und verschiedene Kompetenzen vermittelt.

Das neue Kerncurriculum für die Sekundarstufe I bestimmt zentrale Kompetenzen und unterscheidet dabei zwischen:

  • Sachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Urteilskompetenz und
  • Handlungskompetenz.

Die Leistungsbewertung berücksichtigt die kumulative Entwicklung von Kompetenzen in den vier Kompetenzbereichen. Das bedeutet auch, dass wir den Schülerinnen und Schülern im Unterricht Gelegenheit geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in anderen Kontexten anzuwenden. Lernerfolgsüberprüfungen dürfen demnach kein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte sein. Erst in der Zusammenschau aller vier Kompetenzbereiche kann eine Note gebildet werden und unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden unseres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Bewertung der Sonstigen Mitarbeit

Die Reihenfolge spiegelt die Gewichtung wieder.

  1. Regelmäßige mündliche Beiträge zum Unterricht: dazu gehören Beiträge zum Unterrichtsgespräch und/oder in kooperativen Arbeitszusammenhängen (Partner- bzw. Gruppenarbeit). Die regelmäßigen mündlichen Beiträge zum Unterricht bilden den wichtigsten Teilbereich der Leistungsbewertung.
  2. (Kurz-)Referate und Präsentationen
  3. Schriftliche Beiträge zum Unterricht in Form von Textarbeit, graphischer Darstellung und Ergebnissen von Recherchen.
  4. Kreative Gestaltung (z.B. Plakate, PowerPoint-Präsentationen, Rollenspiele, Bilder, Collagen)
  5. Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (Hefte, Mappen)
  6. Kompetenzsicherungsaufgaben (z.B. Fragebogen, Erarbeitung eines Quiz, Erstellung von Grußkarten zu kirchlichen Festen oder Anlässen)

Die Leistungsprogression wird in drei Anforderungsbereichen bewertet:
Anforderungsbereich I (Reproduktion), Anforderungsbereich II (Reorganisation) und Anforderungsbereich III (Beurteilung)

Mindeststandards: Erwartungen für eine "gute" Leistung
Die Notenbereiche „sehr gut“ und „gut“ setzen sichere Kompetenzen im Anforderungsbereich III voraus.

Mindeststandards: Erwartungen für eine "ausreichende" Leistung
Der Notenbereich „ausreichend“ setzt sichere Kompetenzen im Anforderungsbereich I, der Notenbereich „befriedigend“ im Anforderungsbereich II voraus.

Übersicht über die Beurteilungsbereiche der Leistungsbewertung:

KompetenzbereichFür eine "gute" Leistung wird erwartetFür eine "ausreichende" Leistung wird erwartet
Sachkompetenz (Wahrnehmungs- und Deutungskompetenz)Verfügt über differenzierte Kenntnisse des christlichen Glaubens und seiner Herkunft, anderer Religionen und Weltanschauungen und kann diese in unterschiedlichen Unterrichtskontexten anwenden (Transferleistung).Verfügt über grundlegende Kenntnisse, die überwiegend reproduktiv abgerufen werden.
UrteilskompetenzBesitzt die Fähigkeit, zu religiösen Fragestellungen und Positionen durch schlüssiges Abwägen und Beurteilen der Sachverhalte einen eigenen Standpunkt differenziert zu entwickeln und ihn argumentativ schlüssig zu begründen.Besitzt die Fähigkeit, in Ansätzen einen eigenen Standpunkt zu entwickeln und ihn mit Hilfestellung zu begründen.
Handlungskompetenz (Dialog- und Gestaltungskompetenz)Verfügt über kommunikative und kognitive Fähigkeiten, sich mit anderen Religionen und Weltanschauungen differenziert auseinander zu setzen.Kann sich nur oberflächlich mit anderen Religionen und Weltanschauungen auseinander setzen.
MethodenkompetenzVerfügt über fundierte fachspezifische Methoden, sich die Vielfalt religiöser Ausdrucksformen adäquat zu erschließen. Beherrscht eine sprachlich angemessene, argumentativ schlüssige Darstellung längerer Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form.Kann fachspezifische Methoden unter Anleitung anwenden und beherrscht grundlegende Fachbegriffe. Stellt kürzere Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form ohne Ausdrucksfehler dar.