Projektkurse (§ 11(8), § 14(3) und (6), VV 14.6, § 17, VV 18.24, VV 19.24, § 28(10), VV 28.10, VV 6.1)

  1. Für besonders interessierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können in zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase als 2- bis 3-stündige Projektkurse eingerichtet werden. Aus praktischen Gründen werden dies im Regelfall die beiden ersten Halbjahre der Qualifikationsphase sein.
  2. Die Projektkurse sind  in ihrem fachlichen Schwerpunkt an in der Qualifikationsphase unterrichtete Fächer (Referenzfächer) angebunden, bieten aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für projektorientiertes, anwendungsorientiertes und ggf. fächerübergreifendes Arbeiten. Wenn die Projektkurse in den beiden ersten Halbjahren der Qualifikationsphase liegen, dann muss das Referenzfach dazu parallel belegt werden.
  3. Erst am Ende des 2. Halbjahres der Projektkursteilnahme bekommen die Schülerinnen und Schüler eine Jahresnote, die sich zusammensetzt zu gleichen Teilen aus der Abschlussnote der beiden Halbjahresleistungen in "Sonstiger Mitarbeit" und einer weitgehend eigenständigen Dokumentation, die in Umfang und Anforderungen den Ergebnissen zweier Schulhalbjahre entspricht. Bei drohendem Defizit ist schon am Ende des 1. Projektkurses zu warnen.
  4. Regelung am GaW: Auch wer einen Projektkurs belegt, der muss am GaW eine Facharbeit anfertigen.
  5. Die Leistung aus dem Projektunterricht kann auf 2 alternativen Wegen in die Abiturwertung eingebracht werden:
    1. Die Leistung kann in die Gesamtqualifikation in Block I (das ist die Sammelstelle für die Punkte der Qualifikationsphase) angerechnet werden für 2 Grundkurse, die Endnote wird in doppelter Wichtung eingerechnet, weil sie aus 2 Halbjahren stammt.
    2. Das Produkt des Projekts wird Grundlage einer besonderen Lernleistung, die zusammen mit einem Kolloquium als „5. Abiturfach“ in „Block II“ (Abiturbereich) eingeht.