Projektkurse (§ 11(8), § 14(3) und (6), VV 14.6, § 17, VV
18.24, VV 19.24, § 28(10), VV 28.10, VV 6.1)
- Für besonders interessierte und leistungsstarke Schülerinnen und
Schüler können in zwei aufeinander folgenden Halbjahren der
Qualifikationsphase als 2- bis 3-stündige Projektkurse eingerichtet werden. Aus
praktischen Gründen werden dies im Regelfall die beiden ersten Halbjahre
der Qualifikationsphase sein.
- Die Projektkurse sind in ihrem fachlichen Schwerpunkt an in der
Qualifikationsphase unterrichtete Fächer (Referenzfächer) angebunden,
bieten aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für
projektorientiertes, anwendungsorientiertes und ggf. fächerübergreifendes
Arbeiten. Wenn die Projektkurse in den beiden ersten Halbjahren der
Qualifikationsphase liegen, dann muss das Referenzfach dazu parallel belegt
werden.
- Erst am Ende des 2. Halbjahres der Projektkursteilnahme bekommen die
Schülerinnen und Schüler eine Jahresnote, die sich zusammensetzt zu
gleichen Teilen aus der Abschlussnote der beiden Halbjahresleistungen in
"Sonstiger Mitarbeit" und einer weitgehend eigenständigen
Dokumentation, die in Umfang und Anforderungen den Ergebnissen zweier
Schulhalbjahre entspricht. Bei drohendem Defizit ist schon am Ende des 1.
Projektkurses zu warnen.
- Regelung am GaW: Auch wer einen Projektkurs belegt, der muss am GaW eine
Facharbeit anfertigen.
- Die Leistung aus dem Projektunterricht kann auf 2 alternativen Wegen in
die Abiturwertung eingebracht werden:
- Die Leistung kann in die Gesamtqualifikation in Block
I (das ist die Sammelstelle für die Punkte der Qualifikationsphase)
angerechnet werden für 2 Grundkurse, die Endnote wird in doppelter
Wichtung eingerechnet, weil sie aus 2 Halbjahren stammt.
- Das Produkt des Projekts wird Grundlage einer besonderen
Lernleistung, die zusammen mit einem Kolloquium als „5. Abiturfach“
in „Block II“ (Abiturbereich) eingeht.