Versetzung die Q1 (Gy: 11) und Fachoberschulreife (mittlerer
Bildungsabschluss) (§§ 9, 10 und 40)
- "Blaue Briefe": Eine Minderleistung in EF.1 (Gy: 10.1)
gilt schon als Warnung, für dieses Fach braucht es also keinen
blauen Brief in EF.2 (Gy: 10.2) zu geben.
- Die Grundlage für die Versetzungsentscheidung sind 10 zu belegende
Kurse aus EF.2 (Gy: 10.2), also 9 Pflichtkurse, die mit 1 weiterem Kurs
aufzufüllen sind. Dabei wird man, wenn Alternativen möglich sind, den
besseren Kurs heraussuchen. Wer eine 2. Fremdsprache erst seit der 8. Klasse
lernt und diese entsprechend den Fremdsprachenbedingungen
bis EF.2 (Gy: 10.2) lernen muss, für den ist auch der EF.2 (Gy: 10.2)-Kurs
dieser 2. Fremdsprache
versetzungsrelevant.
ACHTUNG: Ein Kurs mit der Note 6 gilt als nicht belegt, er führt zur
Nichtversetzung!
- Die einzelnen Versetzungsregeln:
- Eine 6 in einem der 10 Fächer führt zur Nichtversetzung.
- Wer keine Note schlechter als 4 hat, der wird versetzt.
- Wer zweimal oder öfter in den 10 Kursen die Note 5 oder
schlechter hat, der wird nicht versetzt.
- Hat jemand nur eine 5 und sonst nur bessere Noten , so sind zwei
Fälle zu unterscheiden:
- Liegt die 5 nicht bei Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten
Fremdsprache, dann ist die Versetzung erreicht.
- Liegt die 5 bei Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten
Fremdsprache, dann wird die Versetzung nur erreicht, wenn in der
Fächergruppe Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache
auch eine 3 oder eine noch bessere Note vorliegt.
- Würde eine Verbesserung in einem Fach von einer 5 auf eine 4 zur
Versetzung führen, so ist eine Nachprüfung in
diesem Fach möglich, wenn die Jahrgangsstufe EG (Gy: 10) nicht schon einmal
wiederholt wurde. In Klausurfach wird schriftlich und mündlich geprüft, in
einem mündlichen Fach nur mündlich und in Sport gibt es eine sog.
"Fachprüfung". Die Prüfungsaufgaben entstammen dem Stoff der
EF.2 (Gy: 10.2), eine schriftliche Prüfung hat den Umfang einer Klausur in
EF.2 (Gy: 10.2), eine mündliche Prüfung dauert 15 bis 20 Minuten, bei der
mündlichen Prüfung gibt es keine Vorbereitungszeit.
- Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe Q1 (Gy: 11) wird die Fachoberschulreife
(mittlerer Schulabschluss) erworben. Sollte die Versetzung nur
knapp verfehlt werden, so kann die Fachoberschulreife (mittlerer
Schulabschluss) oder der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 nach Maßgabe
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt werden.
- Vorsicht: Wer in die Q1 (Gy: 11) nur wegen einer nicht gewarnten
Minderleistung versetzt wird, der hat die Fachoberschulreife (mittlerer
Schulabschluss) nicht erworben!
- Wird die Versetzung in die Q1 (Gy: 11) nicht erreicht, so ist auch eine
Nachprüfung möglich um die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss)
oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu erreichen. Diese Nachprüfung
kann man auch ablegen, wenn man die Jahrgangsstufe EF (Gy: 10) bereits
einmal wiederholt hat.
Vorsicht: Wenn jemand seine 2. Fremdsprache erst ab
Klasse 8 gelernt hat, dann muss er seine 2. Fremdsprache zur Erfüllung der
Fremdsprachenbedingungen bis mindestens EF.2 (Gy: 10.2) lernen, falls er seine
Fremdsprachenbedingungen nicht durch das Lernen einer neuen, also 3.
Fremdsprache ab Jahrgangsstufe EF bis Q2.2 (Gy: 10 bis 12.2) erfüllen will. Der
EF.2 (Gy: 10.2)-Kurs der 2. Fremdsprache muss aber in die
Versetzungsentscheidung eingehen. Wenn ein Schüler in der EF (Gy: 10) nun
sowohl seine ab der 8. Klasse fortgeführte 2. Fremdsprache lernt als auch eine
in der EF (Gy: 10) neu einsetzende 3. Fremdsprache, dann ist er deshalb
gut beraten, die 2. Fremdsprache für EF.2 (Gy: 10.2) abzuwählen und dafür die
in EF (Gy: 10) neu einsetzende 3. Fremdsprache bis Q2.2 (Gy: 12.2) zu lernen,
wenn sich ein Defizit in der 2. Fremdsprache in EF.2 (Gy: 10.2) abzeichnet.
Eine Wiederholung nach der Jahrgangsstufe EF (Gy: 10) hat den Vorteil, dass
alle Fächer neu gelernt werden können, während bei einer Wiederholung nach
Q1.1 (Gy: 11.1) nur die Fächer gelernt werden können, die schon beim
ersten Durchgang durch die EF (Gy: 10) belegt wurden.
Anders als beim früheren G9-Abitur gibt es beim jetzigen G8-Abitur durch die
Versetzung in das erste Jahr der Q-Phase keine Fachhochschulreife.