Sekundarstufe I: Chemie
Im Fach Chemie erwerben die Schüler und Schülerinnen fachinhaltliche und fachmethodische Kompetenzen, die im Kernlehrplan genauer bezeichnet werden. Die Leistungsbewertung gibt das erreichte Kompetenzniveau im Verhältnis zu dem im Lehrplan geforderten Kompetenzniveau an.
In beiden Sekundarstufen wird das erreichte Kompetenzniveau der „sonstigen Mitarbeit“ durch Beobachtung von Unterrichtsbeiträgen erfasst. Dazu zählen:
- mündliche Beiträge (u.a.: Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellung von Zusammenhängen, Bewerten von Ergebnissen, Fachsprache),
- Analyse und Interpretation von Texten, Tabellen, Grafiken und Diagrammen,
- Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten
- Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbstständigkeit, Beachtung von Sicherheitsbestimmungen und Vorgaben, Genauigkeit der Durchführung, Teamfähigkeit,
- kurze schriftliche Übungen (mind. 1 pro Schulhalbjahr gemäß Beschluss der Fachkonferenz v. 17.9.2018 – der Anteil an der Zeugnisnote entspricht einem umfangreichen mündlichen Beitrag),
- Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle,
- Erstellung und Vortragen eines Referates
- Führung eines Heftes oder einer Mappe,
- Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit,
- Hausaufgaben werden nicht bewertet. Die Qualität und Quantität der Unterrichtsbeiträge auf der Grundlage von Hausaufgaben werden bewertet. Die Nicht-Anfertigung von Hausaufgaben ist ein Verstoß gegen § 48(3) SchulG (NRW).
Die „schriftlichen Arbeiten“ (Klausuren) werden nach einem Punktesystem entsprechend der Abiturvorgaben bewertet. Für Klausuren in den Jahrgängen EF bis Q2 gilt: - ca. 90 % der Punkte entfallen auf die fachinhaltliche Leistung - ca. 10 % der Punkte entfallen auf die Darstellungsleistung/methodische Leistung - den Lehrkräften ist die Vergabe von Zusatzpunkten bis maximal 9 % der Punkte freigestellt. Für die Facharbeit, die eine Q1-Klausur ersetzt, gilt wegen des höheren Anteils eigenständiger Leistung laut Beschluss der Fachkonferenz v. 16.9.19, dass 70-75 % der Note auf die inhaltliche Leistung und 25-30 % der Note auf die Darstellungsleistung/methodische Leistung entfällt. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sind mit einer Abwertung der Note um bis zu einer vollen Note bei Klausuren in der EF bzw. bis zu 2 Notenpunkten bei Klausuren/der Facharbeit in der Q1 und Q2 zu berücksichtigen.
In der folgenden Übersicht sind Kriterien zur Beurteilung aufgelistet, die eine Differenzierung nach guten, mittleren und nicht ausreichenden Leistungen ermöglichen.
Unterrichts- beiträge | „gut“ | „mittel“ | „nicht ausreichend“ |
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1./2./10. |
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3./4. |
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5. | mind. ¾ der Maximalpunktzahl | mind. ½ bis ¾ der Maximalpunktzahl | unter ½ der Maximalpunktzahl |
6. |
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7. |
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8. |
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9. | (vgl. 1./2.)
| (vgl. 1./2.)
| (vgl. 1./2.)
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Erläuterungen zur Tabelle:
- Die Gewichtung der einzelnen Unterrichtsbeiträge ergibt sich aus deren quantitativem Vorkommen im Unterricht. Den Schwerpunkt bilden in der Regel die Ziffern 1-4.
- Die Gewichtung der Heftführung nimmt von Jgst. 7 bis Jgst. 9 ab.
- Defizitäre Leistungen am Ende eines Schul(halb)jahres können in der Regel nicht durch ein Referat ausgeglichen werden.